AGB

I. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Aufträge. Der Vertrag kommt mit Unterschrift des Käufers und Verkäufers zustande, wobei wir auch zu einer teilweisen Annahme der Bestellung berechtigt sind. Mit Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGBs.

Entgegenstehende, in unseren Geschäftsbedingungen nicht enthaltene, abweichende und neue Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Preise

Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Endbetrag ist inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.

III. Zahlung

Der Käufer muss bei Vertragsabschluss 30 % der Auftragssumme als Anzahlung leisten. Bei Möbel, die keiner Montage bedürfen ist der Rest vor Lieferung zu begleichen. Bei Möbel, die einer Montage bedürfen sind 60 % der Auftragssumme vor Lieferung fällig, die restlichen 10 % prompt nach Lieferung. Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von uns genannte Konto spesenfrei durchzuführen. Skontoabzüge werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung anerkannt.

IV. Verzug des Käufers

Bei jeglichem Zahlungsverzugs des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem Basiszinssatz per anno zu verrechnen.Bei Annahmeverzug des Käufers sind wir berechtigt einen Lagerzins in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur weiterzuverrechnen.

V. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme des Antrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

VII. Lieferung & Montage

1. Prinzipiell sind unsere Liefertermine unverbindlich. Wir sind aber stets bestrebt, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Der Liefertermin kann insbesondere durch Nichteinhaltung der Termine seitens unserer Vorlieferanten, durch höhere Gewalt, durch Verkehrssituationen oder ähnliche Ereignisse verzögert werden. Nur im Fall eines vom Verkäufer selbst verschuldeten Leistungsverzuges steht es dem Käufer frei unter Setzung einer Nachfrist, die jedoch keinesfalls zwei Wochen unterschreiten darf und schriftlich erfolgen muss, vom Vertrag zurückzutreten, andere bzw. darüber hinausgehende Ansprüche jeder Art, wie insbesondere auch Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.

2. Die Lieferung und Montage wird von unserem eigenen Fachpersonal oder unserer Partner-Montagefirma laut Bestellung durchgeführt. Zusätzlich Montagearbeiten werden gegen gesonderte Verrechnung der Regiekostensätze für Arbeits- und Wegzeit verrechnet. Der Käufer bestätigt durch Unterzeichnung des Lieferscheins die ordnungsgemäße Durchführung der Einbauarbeiten und die mangelfreie übernahme der Ware.

3. Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Pläne und sonstige Unterlagen sowie die Urheberrechte daran verbleiben unser Eigentum. Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfe diese weder kopiert, noch dritten Personen zugängig gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurück zu geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt Bilder von den erbrachten Leistungen und gelieferten Waren anzufertigen und diese für Werbe- und Marketingmaßnahmen zu verwenden. Dies unter Beachtung der Personenschutzbestimmungen des Datenschutzgesetzes.

VIII. Gewährleistung

Die Ware ist bei Lieferung / Abholung unverzüglich vom Kunden auf Mängel zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Übernahme, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich an uns zu übermitteln. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Zurückbehaltung des Werklohnes aufgrund von Mängel sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Sämtliche Mängelrügen des Käufers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich an unser übermittelt werden.

VIII. Haftung

1. Eine Haftung unsererseits für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschäden oder ähnlichem, ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits bzw. von Personen, für die wir einzustehen haben, beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

2. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel Produkthaftung im Sinn des PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

IX. Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie sämtliche Verpflichtungen des Verkäufers ist der Geschäftssitz des Verkäufers, selbst dann, wenn die Übergabe der Ware bzw. die Leistungserbringung vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.Auf das Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ist österreichisches Recht anzuwenden. Die Vertragssprache ist deutsch.Für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entstehenden Rechtsstreitigkeiten, wird die Zuständigkeit des sachlich und örtlich für den Geschäftssitz des Verkäufers zuständigen Gerichtes vereinbart.